13.11.1914
Die Postdirektion teilt uns mit:
Im Publikum ist vielfach die irrige Ansicht verbreitet, daß die Versendung von Schokolade und anderen Lebensmitteln (Kakao, Kakes und dergleichen) an Angehörige der Armee im Felde in Form von Feldpostbriefen portofrei erfolgen kann. Zur Aufklärung wird daher neuerlich darauf hingewiesen, daß solchen Sendungen die Portofreiheit nicht zukommt.
Im Feldpostverkehr genießen nur Korrespondenzen die Portofreiheit: Sendungen mit Schokolade und dergleichen an Personen der Armee im Felde können als Warenproben offen gegen Entrichtung der gewöhnlichen Warenprobengebühr zur Beförderung gelangen.
Unfrankierte oder ungenügend frankierte Sendungen dieser Art werden den Absendern zurückgestellt.
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Ein DER LICHTBLICK Projekt.