20.3.1940
In der Praxis ist eine Reihe weiterer Zweifelsfragen um die korrekte Handhabung der für die Bewirtschaftung von Textilien ergangenen Anordnungen entstanden. Sie werden von zuständiger fachlicher Seite nunmehr aufgeklärt. Dabei wird u. a. hervorgehoben, daß Bettziechenstoffe auf Kleiderkarte nicht abgegeben werden dürfen, da Bettwäsche und daher auch Stoffe für Bettwäsche nicht auf "Punkte", sondern lediglich auf Bezugscheine erhältlich sind. Bei Bettzeuggarnituren sind im übrigen die Kopfkissenbezüge und Deckbettbezüge einzeln zu bewerten.
Es ergaben sich ferner Zweifelsfragen darüber, wie einzelne Mäntel zu bewerten sind. Hierzu wird klärend festgestellt: Popelinmäntel für Herren erfordern 25 Punkte, Lodenmäntel, Gabardinenmäntel, imprägnierte Cheviotmäntel 50 Punkte, halbschwere Mäntel 65, Lodenjoppen 40 Punkte. Lodenmäntel für Knaben sind wie Sommermäntel zu bewerten und erfordern 30 Punkte, Lodenmäntel für Frauen 35 Punkte; Mädchenlodenmäntel 25 Punkte. Knabenanzüge erfordern 30 Punkte der Kleiderkarte. Es handelt sich hierbei aber um den dreiteiligen Anzug; der zweiteilige Anzug erfordert 25 Punkte der Reichskleiderkarte.
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