19.10.1915
Von unterrichteter Seite erfahren wir:
Bei der Evakuierung der südlichen Gebiete hat es sich häufig ergeben, daß innerhalb einzelner Flüchtlingsfamilien deren Mitglieder voneinander getrennt wurden. Aehnlich wie dies nun in Galizien und in der Bukowina mit Erfolg durchgeführt worden ist, wird auch bezüglich der südlichen Gebiete eine Aktion zur Wiedervereinigung dieser Familien eingeleitet.
Zu diesem Zwecke haben alle Personen, die flüchtige Angehörige vermissen, eine Vermißtenanzeige bei den Gemeinden ihres Aufenthaltes unter genauer Ausfüllung der dazu dienenden Formularien zu erstatten. Diese Formulare werden sodann der zuständigen Bezirkshauptmannschaft vorgelegt, die das Weitere veranlassen wird.
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Ein DER LICHTBLICK Projekt.