16.8.1939
Am Mittwoch beschlagnahmte die Gendarmeriestation Ach die von den Beerenpflückerinnen gesammelten Preiselbeeren. Die Beerenpflückerinnen von Ach und von Burghausen wurden außerdem noch angezeigt und haben eine gerichtliche Verfolgung zu gewärtigen: Zur Begründung dieser Maßnahme erfahren wir von zuständiger Stelle folgendes:
Es wurde ausdrücklich durch öffentlichen Anschlag bekanntgegeben, daß für die Preiselbeeren Pflückverbot bis einschließlich 10. August besteht. Diese Verbotszeit war notwendig, weil die Erfahrung gezeigt hat, daß die Beeren noch in grünem Zustand gepflückt wurden; denn die Sammlerinnen wollten die volle Reife nicht abwarten. Dadurch wurde aber der Volkswirtschaft jährlich ein erheblicher Schaden zugefügt.
Die beschlagnahmten Beeren wurden dem Armenhaus Ach übergeben. Es hat sich auch in diesem Falle gezeigt, daß eine Pflückverbotszeit berechtigt ist, da die Hälfte der Beeren unverwendbar war, weil sie noch nicht ausgereift waren. Die Beschlagnahmung der Beeren wurde vom Landrat Braunau angeordnet. Es sei zugleich bekanntgegeben, daß im nächsten Jahr noch viel strengere Maßnahmen durchgeführt werden, um das wertvolle Gut des Waldes nicht dem Unverstand des Menschen auszuliefern.
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