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HISTORISCHER ZEITUNGSARTIKEL:
Linzer Wochenblatt

9.5.1925

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Verbotene Maifeiern

In zahlreichen europäischen Staaten sind diesmal die Arbeiterumzüge und Demonstrationen am 1. Mai verboten worden, so in Frankreich, wo man Kommunistenkrawalle befürchtete, in Italien, wo der 1. Mai ein gewöhnlicher Arbeitstag ist, in Spanien, Jugoslawien, Rumänien, Bulgarien, Ungarn und Polen. Der französische Ministerrat beschloß in einer eigenen Sitzung, für den 1. Mai alle Versammlungen unter freiem Himmel und die Veranstaltung von Umzügen zu verbieten. Die Abhaltung von Versammlungen soll zwar in bestimmten Vorstädten von Paris erlaubt werden, doch wird durch das erwähnte Verbot verhindert, daß sich an diese Versammlungen öffentliche Kundgebungen anschließen.

Die italienische Regierung hat Maßnahmen zur Verhinderung aller Arbeiterkundgebungen getroffen, nachdem in Rom und den Provinzen bereits Aufforderungen zur Arbeitsenthaltung am 1. Mai verteilt worden waren. Laut "Epocca" wurden die Präfekten angewiesen, durch vermehrtes Aufgebot von Polizeikräften alle Maßnahmen zu treffen, um jeden Versuch der Ruhestörung und Verhinderung der Arbeitsfreiheit zu unterdrücken. Wie die Blätter melden, sind in Mailand 40 Personen verhaftet worden, die den 1. Mai zu Kundgebungen nutzen wollten. In allen Betrieben Italiens wird heute gearbeitet. Die Industriellen von Turin drohen mit Maßnahmen gegen diejenigen Arbeiter, die am 1. Mai feiern.

Historischer Zeitungsartikel: Linzer Wochenblatt, 9.5.1925

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