15.3.1921
Der Umstand, daß das Einreiseamt im Verlaufe seiner Tätigkeit die Einreise unwillkommener Elemente doch nicht verhindern konnte, die Ueberwachung der Reisenden aber viele Unzukömmlichkeiten und Schikanen zur Folge hatte, veranlaßten die Tiroler Landesregierung, der Wiener Bundesregierung und den anderen Landesregierungen folgende Vorschläge zu machen:
Die Bundesregierung hat auf diese Vorschläge bisher noch nicht geantwortet, von den anderen Landesregierungen sind abschlägige Bescheide gekommen: Salzburg, Oberösterreich, Kärnten und Steiermark haben sich gegen eine Milderung der Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen ausgesprochen, so lange die Lebensverhältnisse für die eigenen Landesbürger sich nicht günstiger gestalten.
Die Tiroler Landesregierung steht aber, wie aus den an die Bundesregierung gemachten Vorschlägen zu ersehen ist, auf einem anderen Standpunkte. Sollte daher bis zum 30. Juni die Bundesregierung sich nicht in irgend einem Sinne zu dem Einschreiten geäußert haben, wird sie die bisherigen Einschränkungen im Einreiseverkehre selbsttätig aufheben und nach den vorhin genannten Grundsätzen vorgehen. Es bleibt nur ein Kontrollamt bestehen, dem die Ueberwachung und die Evidenzhaltung verdächtiger Fremder obliegt.
Tirol ist daher auf diese Weise das erste Land, das für den Fremdenverkehr seine Grenzen öffnet.
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