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HISTORISCHER ZEITUNGSARTIKEL:
Die Neue Zeitung

15.3.1921

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Die Einreise nach Tirol.

Tirol öffnet seine Grenzen.

Der Umstand, daß das Einreiseamt im Verlaufe seiner Tätigkeit die Einreise unwillkommener Elemente doch nicht verhindern konnte, die Ueberwachung der Reisenden aber viele Unzukömmlichkeiten und Schikanen zur Folge hatte, veranlaßten die Tiroler Landesregierung, der Wiener Bundesregierung und den anderen Landesregierungen folgende Vorschläge zu machen:

  1. Das Tiroler Einreiseamt wird mit 1. Juni aufgelöst, die Einreise nach Tirol und ein vorübergehender Aufenthalt im Lande wird allen Bundesangehörigen freigegeben. Die Kontrolle beschränkt sich lediglich auf eine gelegentliche Paßeinsicht.
  2. Eine besondere Bewilligung der Landesregierung ist nur für eine ständige Niederlassung im Lande notwendig; vorher ist selbstverständlich das Einverständnis der gewählten Aufenthaltsgemeinde erforderlich.
  3. Der reichsdeutschen und der italienischen Regierung wurde bekannt gegeben, daß Tirol gegen eine Einreise von Touristen und Sommergästen aus diesen Ländern nichts einzuwenden habe; im Interesse einer klaglosen Versorgung mit Lebensmitteln wäre, so wie es im Vorjahre durch Deutschland geschehen ist, eine der voraussichtlichen Fremdenfrequenz aus diesen Länder entsprechende Lebensmittelzuweisung, vor allem Mehl, Fett und Zucker, notwendig.
  4. Den Gemeinden wurde das Recht erteilt, die Zahl der im Gemeindebereiche Sommeraufenthalt stehenden Gäste auf eine Höchstziffer zu beschränken.

Die Bundesregierung hat auf diese Vorschläge bisher noch nicht geantwortet, von den anderen Landesregierungen sind abschlägige Bescheide gekommen: Salzburg, Oberösterreich, Kärnten und Steiermark haben sich gegen eine Milderung der Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen ausgesprochen, so lange die Lebensverhältnisse für die eigenen Landesbürger sich nicht günstiger gestalten.

Die Tiroler Landesregierung steht aber, wie aus den an die Bundesregierung gemachten Vorschlägen zu ersehen ist, auf einem anderen Standpunkte. Sollte daher bis zum 30. Juni die Bundesregierung sich nicht in irgend einem Sinne zu dem Einschreiten geäußert haben, wird sie die bisherigen Einschränkungen im Einreiseverkehre selbsttätig aufheben und nach den vorhin genannten Grundsätzen vorgehen. Es bleibt nur ein Kontrollamt bestehen, dem die Ueberwachung und die Evidenzhaltung verdächtiger Fremder obliegt.

Tirol ist daher auf diese Weise das erste Land, das für den Fremdenverkehr seine Grenzen öffnet.

Historischer Zeitungsartikel: Die Neue Zeitung, 15.3.1921

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