12.3.1921
In hiesigen parlamentarischen Kreisen wurde gestern bekannt, daß die Reparationskommission neuerlich an die österreichische Regierung eine Note richtete, in der die Reparationskommission im Sinne des § 2 des Friedensvertrages "Wiedergutmachungen" die sofortigen Abschlagslieferungen der in diesen Paragraphen erwähnten Tiere an Italien, Jugoslawien und Rumänien verlangt.
Der erwähnte § 6 sieht bekanntlich drei Monate nach Inkrafttreten des Vertrages von St. Germain unter anderem die Lieferung von 4000 Milchkühen an Italien und je 1000 Milchkühen an Jugoslawien und Rumänien vor. Wie verlautet, sind über diese Forderungen der Wiedergutmachungskommission gegenwärtig Beratungen im Ministerium für Land- und Forstwirtschaft im Gange.
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