Entsprechend den Bestimmungen des Alliierten Rates für Oesterreich vom 1. Oktober 1945 ist das Tragen militärischer Uniformen sowie militärischer Ausrüstungsgegenstände verboten. Hiezu gelten folgende Ausnahmsbestimmungen:
Militärische Uniformen dürfen als Ueberkleidung getragen werden, wenn sie auf eine Farbe, die von ihrer ursprünglichen absolut verschieden ist und in keinem falle grau oder khaki sein darf, umgefärbt wurden und nach Entfernung der Schulterklappen, bzw. Schulterstücke, der Uniformknöpfe und anderer militärischer Insignien oder besonderer Kennzeichen.
Das Tragen militärischer Kopfbedeckungen oder militärischer Kappel ist verboten.
Entwaffnete Wehrmachtsangehörige, die unter amerikanischer militärischer Bewachung ihre Entlassung erwarten oder sich in Arbeitslager befinden, können bis auf weiteres die ihnen jetzt gestattete Uniform tragen.
Historischer Zeitungsartikel: Der Wochenspiegel, 25.10.1945