18.5.1946
Die Handelskammer teilt mit:
Die Vorarbeiten zur Anmeldung aller Beschäftigten zwecks Ausgabe der Beschäftigungsausweis stehen vor ihrem Abschluß. Die Betriebsinhaber werden im besonderen nochmals darauf aufmerksam gemacht, daß sie ihre Beschäftigungsnachweise innerhalb der Sektion Industrie von den Fachverbänden, innerhalb der Sektion Handel von den Fachgruppen und innerhalb der Sektion Gewerbe von den Innungen, in der Sektion Geld- und Kreditwesen von dieser selbst erhalten.
Die wenigen Inhaber eines Gewerbescheines, die weder einem Fachverband, einer Fachgruppe noch einer Innung angehören, wenden sich direkt an die Kammer, Wien, I. Stubenring 8-10, 3. Stock, Zimmer 108. Für die Dienstnehmer erfolgt die Anmeldung im Wege des Betriebes.
Nach Ablauf der kundgemachten Frist werden Beschäftigungsausweise nicht mehr durch die Berufsorganisation, sondern ausnahmslos nur mehr durch das zuständige Arbeitsamt ausgefertigt.
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