2.4.1946
Die durch den Wassermangel verminderte Ergiebigkeit der Wasserkraftwerke hat im Herbst des vergangenen Jahres allerorts und vor allem in Wien Sparmaßnahmen im Verbrauch elektrischer Energie notwendig gemacht. Nachdem sich in der letzten Zeit die Versorgungslage infolge der anhaltend günstigen Wasserdarbietung gebessert hat, kann eine teilweise Milderung der Stromsparmaßnahmen eintreten. Die im Herbst angeordneten Sparmaßnahmen sollen etappenweise aufgehoben werden.
Als erste Etappe treten ab sofort die Stromsparmaßnahmen für industrielle und gewerbliche Anlagen, für vollelektrifizierte Haushalte, für Haushalte ohne Gasversorgung und für Krankenanstalten, ärztliche und zahnärztliche (zahntechnische) Ordinationen, Rechtsanwalts- und Notariatskanzleien und für alle freien Berufe außer Kraft.
Ausgenommen ist von dem Verbot nur die Beheizung von Räumen durch Speicher, die in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr aufgeladen werden. Auch die Ladung von Akkumulatoren darf nur in dieser Zeit erfolgen.
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