14.10.1923
Mit Eintritt in die neugeschaffenen Verhältnisse hat die Generaldirektion der Bundesbahnen in einer besonderen Dienstanweisung Verfügungen zur Schaffung eines pünktlichen, regelmäßigen und geordneten Vertriebsdienstes getroffen. Die Erreichung dieses Zieles erfordert jedoch auch die entsprechende Mitwirkung der Reisenden. Viele Reisende werden in der abgelaufenen Sommerreisezeit Gelegenheit gehabt haben zu beobachten, wie durch die verspätete Wahl der Plätze, durch Einnahme von Erfrischungen in den Bahnhofwirtschaften bei überschrittener Abfahrtszeit des Zuges, durch verspätete Aufgabe des Gepäcks und durch andere Besorgungen unpünktlicher Reisender die fahrplanmäßige Abfertigung der Züge gehindert und die Einbringung von Verspätungen durch Kürzung der Aufenthalte tatsächlich unmöglich gemacht wurde. Aus diesen Gründen wendet sich die Generaldirektion der Oesterreichischen Bundesbahnen mit nachstehendem
Jeder erscheine rechtzeitig zu seinem Zuge im Bahnhof, löse sogleich seine Fahrkarte, versorge unverzüglich sein Gepäck und wähle unverweilt seinen Platz im Zuge.
Die Wagentüren werden knapp vor der Abfahrt geschlossen und die Züge pünktlich abgefertigt!
Wer diese Anweisungen nicht beachtet und zögert, wird zur Mitreise nicht mehr zugelassen.
Alle Betriebsorgane werden angewiesen, über die genaue Einhaltung der pünktlichen Abfertigung der Züge zu wachen. Alle Reisenden werden ersucht, diese zur Schaffung eines regelmäßigen und betriebssicheren Verkehres notwendigen Maßnahmen durch verständnisvolle Mitwirkung zu unterstützen.
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