9.5.1925
Die im Umlauf befindlichen Banknoten der Oesterreichisch-ungarischen Bank, österreichische Geschäftsführung, zu 1000 Kronen und 100 Kronen mit dem Datum vom 2. Jänner 1922 werden einberufen und eingezogen. Als letzte Frist für die Einziehung dieser Banknoten wird mit Zustimmung der Regierung der 31. August 1925 festgesetzt; es sind demnach die einberufenen Banknoten bis einschließlich 31. August 1925 bei der Hauptanstalt der Oesterreichischen Nationalbank zur Zahlung oder Verwechslung zu bringen.
Von diesem Zeitpunkt an werden die vorangeführten Banknoten von den Bankanstalten der Oesterreichischen Nationalbank nur mehr im Wege der Verwechslung angenommen. Nach dem 31. August 1928 ist die Oesterreichische Nationalbank im Sinne des Artikels 94 der Banksatzungen nicht mehr verpflichtet, die einberufenen Banknoten einzulösen oder umzuwechseln.
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