22.5.1915
Um die aus dem Kronlande Oberösterreich zur Unterstützung von Witwen und Waisen nach Militärpersonen stammenden Gaben zu sammeln und ausschließlich oberösterreichischen Familien zuzuwenden, hat sich der obige Verein gebildet, dessen Statuten von der Statthalterei bereits genehmigt worden sind. Der Zweck des Vereines ist die Unterstützung bedürftiger Witwen und Waisen nach im Kriege 1914/1915 gefallenen oder infolge dieses Krieges verstorbenen, in Oberösterreich dauernd wohnhaft und dem Mannschaftsstande angehörig gewesenen Personen der bewaffneten Macht.
Im Hinblick auf den eminent humanitären Zweck dieses Vereines, welcher insbesondere die dauernde Unterstützung der Witwen und Waisen oberösterreichischer Mannschaftspersonen ins Auge faßt und daher für unser Kronland von ganz besonderer Bedeutung ist, wird an den patriotischen Sinn der gesamten oberösterreichischen Bevölkerung appelliert mit der Bitte, diesem Vereine die weitgehendste Unterstützung angedeihen zu lassen.
Die konstituierende Sitzung findet Mittwoch, 26. d. M., 4 Uhr nachmittags, im Braunen Saale des Landhauses statt. Mitgliedsanmeldungen in Linz, Franz Josefplatz Nr. 27, entgegen. Stifter zahlen einen einmaligen Mindestbeitrag von 500 K, Gründer einen solchen von 200 K, Förderer einen jährlichen Mindestbeitrag von 20 K und ordentliche Mitglieder einen jährlichen Beitrag von 10 K; außerdem sehen die Statuten auch unterstützende Mitglieder mit kleineren Jahresbeiträgen vor.
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