Freie Bahnfahrt für entlassene Kriegsgefangene
Das Bundesministerium für Inneres, dem die Betreuung der entlassenen Kriegsgefangenen obliegt, hat alle Landeshauptmannschaften angewiesen, allen Heimkehrern auf Grund von Anträgen, die von den Betreuungsstellen des Bundesministeriums für Inneres ausgefertigt werden, Fahrbewilligungen zur freien Beförderung auf der Eisenbahn auszufolgen.
Historischer Zeitungsartikel: Oesterreichische Zeitung, 4.5.1946