Der Paragraph 144.
Vor dem Schöffengerichte unter dem Vorsitze des Hofrates Frölichsthal hatten sich die 32 Jahre alte Bauerstochter Cäcilia Mitterlehner in Oberhaischbach, die wegen verbotener Eingriffe schon vorbestrafte, gewesene Hebamme Luise Scheutz in Gmunden und der Maurer Josef Kalischko in Reisern, Gemeinde Laakirchen, gegen die von Staatsanwalt Dr. Janecek vertretene Anklage zu verantworten, daß Cäcilia Mitterlehner von der Luise Scheutz an sich einen verbotenen Eingriff vornehmen ließ und daß Josef Kalischko der Mitterlehner dazu geraten und die erforderlichen Geldmittel beigestellt habe. Die Angeklagten sind geständig. Cäcilia Mitterlehner wurde bedingt zu einem Monat, Josef Kalischko gleichfalls bedingt zu sechs Wochen strengen Arrests verurteilt, über Luise Scheutz wurde eine schwere Kerkerstrafe von sechs Monaten verhängt.
Historischer Zeitungsartikel: Neueste Post, 16.7.1925