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HISTORISCHER ZEITUNGSARTIKEL:
Linzer Wochenblatt

5.6.1915

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Zur Bierpreiserhöhung

Zur Bierpreiserhöhung wird uns von einem Fachmanne geschrieben:

Das Vermälzungsverbot und die Beschlagnahme besagen, daß der Brauer kein Malz um K 130 pro q kaufen soll, die Anführung des Rohstoffpreises als Ursache der Preissteigerung ist nicht am Platze. Die Deckung der Mehrkosten hätte besser in Prozenten ausgedrückt werden sollen, damit den Brauern klipp und klar gesagt werden könne, daß man früher für sein Geld zwölfgradige Lagerbiere erhielt, während jetzt 10-11gradige, ja selbst unter 10 Grad stehende Biere zum teuren Preise getrunken werden müssen.

Vorher bekam der Wirt Ware auf Kredit, heute muß er bar zahlen, dem Brauer ist aber der viermonatliche Biersteuerkredit geblieben, obgleich er zwei Monate das Geld zinsenfrei, ja sehr oft noch länger, bereits in der Tasche hat. Der Ausstoß der Biere erfolgt infolge der Lagerverringerungen früher als sonst, folglich die frühere Bezahlung. Eine Frage sei noch erlaubt:

Wie steht es mit jenen Brauereien, welche ihre Gersten- und Malzvorräte um niedrigere Preise oder gar noch zum Friedenssatze kauften, haben diese Unternehmer besondere Gründe für die Preissteigerung anzuführen? Jetzt ist es an der Zeit, an eine Revision des Biersteuervorrechts der oberösterreichischen Brauer zu gehen, da die gegenwärtigen Getränke keinen Anspruch auf eine Begünstigung, die Brauer aber kein Recht auf Preiserhöhung bei zinsenfreiem Steuerkredit haben.

Historischer Zeitungsartikel: Linzer Wochenblatt, 5.6.1915

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