4.4.1916
Ueber den Kinderbettel lesen wir in der letzten Nummer der von GR. Thurner geleisteten "Wohlfahrtspflege":
Man hört bei uns oft klagen, daß Kinder, namentlich an schulfreien Tagen dem Bettel nachgehen, hiebei in einzelnen Häusern bei allen Wohnparteien vorsprechen und insbesondere in den Geschäftsläden mitunter recht lästig fallen. Man kann die Wahrnehmung machen, daß solche Kinder die erhaltenen Gaben, außer Geldspenden, recht gering schätzen, letztere aber sogleich in Näschereien umsetzen oder zu ganz unnützen Spielereien verwenden.
Man erweist somit den Kindern nur in den seltensten Fällen eine Wohltat. Solche Kinder machen sich den Bettel rasch zur Gewohnheit, treiben sich meist nur mehr auf der Straße herum, schwänzen die Schule, verlieren jede Lust zum Lernen und Arbeiten, verüben häufig Gelegenheitsdiebstähle und werden in kurzer Zeit verdorbene Menschen. Leider fehlt es solchen Kindern meist an elterlicher und häuslicher Obsorge und sie werden nicht selten zum Bettel verleitet oder gar hiezu ausgeschickt und das erbettelte Geld wird dann vertrunken.
Es ist daher allgemeine Pflicht, dem Kinderbettel, sei es in Häusern, Geschäften oder auf der Straße in entschiedenster Weise entgegenzutreten, man nehme kein Erbarmen, solche Kinder abzuweisen, und scheue auch nicht, wenn nötig, bei der Polizei die Anzeige zu erstatten, damit in allen Fällen festgestellt werden kann, ob das Kind aus eigenem Antriebe oder über anderseitige Einwirkung dem Bettel nachgeht, und in diesem Falle gegen Schuldige vorgegangen werden kann.
Auf diese Weise wird zum Wohle aller der widerliche Kinderbettel in kurzer Zeit beseitigt sein und werden auch die berechtigten Klagen bald verstummen.
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