3.4.1916
Veranlaßt durch die zunehmenden Klagen über die Verwahrlosung der Jugend und insbesondere darüber, daß das Rauchen unter den heranwachsenden Knaben und Burschen einen bedenklichen Umfang angenommen hat, haben die Bezirkshauptmannschaften des Landes Vorarlberg für Jugendliche unter 17 Jahren ein allgemeines Rauchverbot erlassen.
Uebertretungen werden mit Geld- oder Arreststrafen geahndet.
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