20.11.1908
Um die Stockwerksabsperrungen möglichst gerecht und gleichmäßig zu gestalten, wird, wie die "Rathaus-Korrespondenz" mitteilt, von morgen, Freitag, angefangen unter Fortsetzung der Absperrung hinsichtlich jener Häuser, welche bisher durch diese Maßregel noch nicht betroffen worden sind, allmählich und nach Zulässigkeit des Wasserstandes die Absperrung der nunmehr durch 14 Tage gesperrt gewesenen Objekte in der gleichen Reihenfolge aufgehoben, in welcher die Sperrung erfolgte.
Die Öffnung des Wasserzuflusses kann aber nicht mit dem vollen, sondern nur mit verminderten Druck in den Leitungen erfolgen, und es wird darauf aufmerksam gemacht, daß jene Häuser, in welchen eine Wasserverschwendung sich bemerkbar machen sollte, sofort wieder gesperrt werden müssen. Endlich wird vorbehalten, diese Erleichterung, wenn es sich als unabweislich zeigen sollte, jederzeit wieder aufzuheben.
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