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HISTORISCHER ZEITUNGSARTIKEL:
Reichspost

18.10.1908

Historisches Logo der Zeitung »Reichspost«

Verbesserung der Lage der Staatsbahnbediensteten.

Heute weilte Abg. Direktor Kemetter im Eisenbahnministerium, wo ihm als Anhang zu den bekannten Zugeständnissen Nachstehendes eröffnet wurde:

Die Arbeitszeit in den Werkstätten hat 54 Stunden in der Woche zu betragen und unter Festhaltung dieser 54 Stunden wird am Samstag nachmittag um 1/2 2 Uhr die Arbeit beendet werden. Es entfällt dann die Mittagspause und um 12 Uhr wird mit der Auszahlung begonnen. Das gilt für die Hauptwerkstätten und größeren Betriebswerkstätten, welche namhaft zu machen sich das Eisenbahnministerium vorbehalten hat.

Jenen Dienern, welche mit 600 und 700 Kronen Anfangsgehalt stabilisiert wurden, wird zur Erreichung der nächsten Vorrückung ein Jahr, beziehungsweise ein halbes Jahr (wenn sie nur ein halbes in der Gehaltsstufe von 700 Kronen gestanden) gekürzt. Von dieser Maßnahme sind ausgeschlossen, die seither einmal außertourlich vorgerückt sind. Die Aufhebung des sogenannten Kreuzelavancements bleibt noch vorbehalten. Die Beamten sollen eine geregelte Beförderung erhalten.

Ausgehend von den in den letzten Jahren erfolgten Avancements ist ein Schlüssel festgelegt worden, welcher dem künftigen Beförderungen bis zur siebenten Dienstklasse einschließlich zugrunde gelegt wird, so daß in der Regel einem Staatseisenbahnbeamten die Erreichung des Gehaltes von 4400 Kronen innerhalb 31 Jahren, einschließlich der Aspirantenjahre möglich ist.

Die Vorrückungsfrist für die Gehaltsstufe von 2200 Kronen ist von drei Jahre auf zwei Jahre herabgesetzt worden und außerdem ist in Aussicht genommen, in den Uebergangsbestimmungen Vorsorge zu treffen, daß Beamte der 7. und 8. Dienstklasse, welche mit dem Anfangsgehalt von 1000 Kronen angestellt wurden und welche nicht durch die Einführung des Bienniums in der Gehaltsstufe von 2200 Kronen ohnehin eine raschere Vorrückung erfahren werden, die zunächst in Betracht kommende Vorrückung um ein halbes Jahr früher erfahren, soweit diese Beamten einer solchen Vorrückung, beziehungsweise Verkürzung innerhalb der beiden genannten Dienstklassen noch teilhaftig werden können.

Historischer Zeitungsartikel: Reichspost, 18.10.1908

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