23.1.1926
So dachte sich jüngst ein sogenannter Sportsmann, der für ein erstklassiges Freundschaftsspiel als Linienrichter bestimmt war. Vielleicht hatte er auch die Berichte über die Verhandlung Schierl gegen F. A. C. gelesen und hatte sich von dem in sportlichen Dingen glänzend bewanderten Richter überzeugen lassen, daß ein Sportsmann saufen müsse. Vielleicht wollte er sogar noch Olympionike werden und fing daher wenigstens mit dem Saufen an, das, wie der oben erwähnte Richter behauptet hatte, in den Kreisen der Olympiasieger ganz üblich ist.
Kurz und gut, jedenfalls kam er mit einem ganz kleinen Schwips oder Schweigl oder Dampf zum Spiel, roch auf weite Distanz schon unverkennbar nach Grinzinger und war auch sonst recht gut aufgelegt. Der Schiedsrichter, dem er sich vorstellte, kam in einige Verlegenheit, als er die Sachlage überschaute. Leider hatte er nicht den Mut, dem Herrn sofort seine Meinung zu sagen und ihn fortzuschicken, sondern er ließ ihn amtieren und mußte dann zusehen, wie die Grinzinger Weingeister einmal über den armen Linienrichter die Oberhand behielten und ihn mitten im Spiel der Länge nach zu Boden streckten.
Die Rettungsgesellschaft kam, holte den anscheinend Schwerverletzten ab und gab ihm in freundlicher Weise Gelegenheit, seinen Rausch auszuschlafen. Damit war die Angelegenheit für die Rettungsgesellschaft erledigt, nicht aber darf sie für die sportlichen Behörden erledigt sein, die sich den Herrn so anschauen müssen, daß ihm das Wiederkommen vergeht.
Die Ausrede auf den obgenannten Richter darf man ihm nicht gelten lassen, denn man muß ihm hier entgegenhalten, daß man diese Persönlichkeit in sportlicher Hinsicht nicht als kompetent anzusehen in der Lage ist und daß man hierzulande noch immer das Saufen als eine Beschäftigung ansieht, die eines Sportmannes nicht würdig ist.
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