Witwen- und Waisenfonds des Dragoner-Regiments Nr. 4.
Alle unterstützungsbedürftigen Invaliden, Witwen und Waisen des Dragoner-Regiments 4 werden aufgefordert, ihre beglaubigten Ansuchen um Unterstützung bis 1. April 1919 an die Ersatzschwadron des Dragoner-Regiments 4, Witwen- und Waisenfonds einzusenden, um den während des Krieges geschaffenen Witwen- und Waisenfonds seiner Bestimmung zuführen zu können.
Historischer Zeitungsartikel: Tages-Post, 28.1.1919