28.1.1919
Wie bekannt, ist nicht nur die inländische Aufbringung an Butter und Schweinefett äußerst schwach, sondern es fehlen derzeit noch jedwede Bezüge an ausländischen Fettstoffen. Aus diesem Grunde kommt der vom deutschösterreichischen Wirtschaftsverbande der Oel- und Fettindustrie mustergültig organisierten Bewirtschaftung des Rohtalges von Kindern für die Speisefettversorgung, wie bei der Konferenz der Landeshauptmänner am 5. Jänner 1919, eingehend ausgeführt und seitens der anwesenden Vertreter der einzelnen Landesregierungen auch voll anerkannt wurde, die allergrößte Bedeutung zu.
Wie nun in Erfahrung gebracht wurde, machen sich auch in Oberösterreich Bestrebungen geltend, die auf die Aufhebung der Talgration abzielen. Das Staatsamt für Volksernährung ist jedoch aus dem vorangeführten Grunde nicht in der Lage, der Auffassung des Talgregimes zuzustimmen, sondern muß vielmehr auf eine möglichst restlose Erfassung aller anfallenden Talgmengen in Interesse einer geregelten Speisefettversorgung den größten Wert legen.
Die provisorische oberösterreichische Landesregierung bringt diesen Erlaß zu öffentlichen Verlautbarung mit dem Bemerken, daß Sonderverfügungen einzelner Stellen unzulässig sind und Gesuche von Gemeinden oder einzelnen Parteien um Sonderverfügungen auch weiterhin abschlägig beschieden werden müssen. Die Einhaltung der Lieferpflicht wird nachdrücklichst gefordert.
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