28.12.1915
Das k. u. k. Armee-Oberkommando hat bekanntgegeben, daß, um dem Verluste ärarischer [staatlicher] Güter möglichst vorzubeugen, Geldprämien auch für die vom Feinde herrührenden Gegenstände ausbezahlt werden. Für die Bekanntgabe von Orten, wo zurückgebliebene österreichisch-ungarische oder feindliche Geschütze stehen oder verborgen werden, wird für ein Geschütz je nach Kaliber eine Prämie bis zu 900 Kronen ausbezahlt.
Für sonstige Materialien (Metalle, Waffen, Bekleidung, Ausrüstung usw.) ist der Tarif bereits früher bekanntgegeben worden. Scharfe Artilleriemunition (Blindgänger) und blind gegangene Handgranaten sollen von Unberufenen nicht berührt werden. Die Prämie wird auf Grund einer ungestempelten Quittung des Empfängers bei der nächsten Truppen-(Operations-)Kassa ausbezahlt.
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