16.9.1915
Von zuständiger Seite wird uns mitgeteilt:
Die Regierung hat den Verkauf jener "Nährmittel", "Backpulver" oder ähnlich bezeichneter Gemenge von Lebensmitteln und chemischen Stoffen verboten, die nach ihren Bestandteilen und der Art ihrer Zusammensetzung diese Bezeichnung nicht verdienen und für die Uebertretungen strenge Strafen vorgesehen.
Durch die Knappheit mancher Lebensmittel läßt sich die Bevölkerung verleiten, auffallend angepriesene Surrogate zu kaufen, die zum Teil gesundheitsschädlich, zum Teil auch ganz wertlos sind. Der Verschleiß von gesundheitsschädlichen Präparaten ist schon im Lebensmittelgesetze mit hohen Strafen bedroht.
Um nun die Bevölkerung auch möglichst vor gewissenlosen Spekulanten zu schützen, die zwar unschädliche, aber auch wertlose Artikel in Verkehr bringen, wird durch die zu diesem Zwecke erlassene Ministerialverordnung auch dieses Vorgehen verboten.
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