9.5.1956
Innenminister Helmer berichtete, daß das Exekutivkomitee der Vereinten Nationen für die Flüchtlinge für das Jahr 1956 voraussichtlich einen Betrag von 35.5 Millionen Schilling für Zwecke der Flüchtlingsbetreuung in Österreich (Seßhaftmachung in der Landwirtschaft, Kreditaktion und Beschaffung von Wohnungen) flüssig machen wird. In diesem Fall wird von österreichischer Seite ein Betrag von 90.4 Millionen Schilling für die gleichen Zwecke aufgewendet werden.
Der Ministerrat nahm weiter genehmigend zur Kenntnis, daß für die erste Etappe dieses Programms auf Grund der bereits zur Überweisung bereitstehenden Auslandsbeträge in der Höhe von 16,580.000 Schilling für die landwirtschaftliche Seßhaftmachung und für den Wohnungsbau ein Ergänzungsbeitrag von 42,440.000 Schilling aus österreichischen Mitteln geleistet wird.
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