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HISTORISCHER ZEITUNGSARTIKEL:
Neueste Post

11.8.1923

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Das Tragen parteipolitischer Abzeichen im Eisenbahndienste verboten.

Unter Hinweis auf einige Vorfälle der letzten Zeit hat nunmehr auch das Verkehrsministerium einen Erlaß herausgegeben, in dem den Eisenbahnangestellten das Tragen von politischen Abzeichen während des Dienstes verboten wird. In dem Erlaß heißt es:

Wie die im § 24 der Dienstordnung für Bedienstete der deutschösterreichischen Bundesbahnen vorgeschriebene strenge Unparteilichkeit im Dienste nicht durch Aeußerlichkeiten Anzweiflungen auszusetzen sowie mit Rücksicht auf verschiedene Vorkommnisse der letzten Zeit, die zu unerwünschten, den Dienst schädigenden Auseinandersetzungen zwischen Bediensteten und Parteien geführt haben, hat das Handelsministerium nach gepflogenen Einvernahmen mit dem Zentralausschuß des Personals der österreichischen Bundesbahnen den Bediensteten das Tragen nichtdienstlicher Abzeichen (wie Partei-, Gesinnungs-, Vereinsabzeichen) während des Ausübung des Dienstes und bei allen sonstigen dienstlichen Anlässen, gleichgültig, ob der Bedienstete ein Dienstkleid trägt oder nicht, untersagt.

Die Vorgesetzten haben die genaue Befolgung dieses Verbotes zu überwachen, wahrgenommene Anstände zu behandeln und absichtliche Uebertretungen des Verbotes zu bestrafen. Eine böse Absicht wird in der Regel dann anzunehmen sein, wenn ein Bediensteter sich trotz erfolgter Verwarnung eine weitere Uebertretung des Verbotes zuschulden kommen läßt. Dieser Dienstbefehl ist allen Bediensteten nachweisbar zur Kenntnis zu bringen.

Historischer Zeitungsartikel: Neueste Post, 11.8.1923

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