Erleichterung im Grenzverkehr
Nach einem Abkommen zwischen der Deutschen Bundesregierung und Oesterreich, das demnächst in Kraft treten wird, erfährt die Ausstellung von Ausflugsscheinen eine weitere Erleichterung. Bekanntlich werden an Deutsche und Oesterreicher, die keinen Reisepaß, aber einen Personalausweis mit Lichtbild besitzen, Ausflugsscheine zum Grenzübertritt ausgestellt. Sie haben bisher drei Tage Gültigkeit und sind an das ausgestellte Datum gebunden. Nunmehr werden sie fünf Tage gültig sein und innerhalb einer vollen Monatsfrist benutzt werden können. Sie berechtigen auch zu einem mehrmaligen Grenzübertritt. Bei Vorliegen triftiger Gründe kann der Ausflugsschein, wie bisher, verlängert werden.
Historischer Zeitungsartikel: Neue Warte am Inn, 2.6.1955