25.12.1920
Es kann nicht genug empfohlen werden, daß die Skiläufer der Skipartien einander als gute Kameraden betrachten sollen, die sich mit Rat und Tat beistehen. Das rücksichtslose Vorgehen, einen langsameren Läufer oder einen Gefährten, dessen Ski gebrochen ist, auf weite Strecken allein nachlaufen zu lassen, kann nicht genug verurteilt werden. Wenn sich mehrere Leute zu einer Skihochtour zusammengetan haben, haben sie überdies die Pflicht, sich nach dem Schwächsten zu richten.
Das schöne Verhältnis steter gegenseitiger Hilfsbereitschaft, das Einsetzen von Leib und Leben für den andern, wenn es gilt, dem in Not und Gefahr Befindlichen Hilfe zu bringen, soll stets und immer zwischen allen denen herrschen, die sich zu gemeinsamer Alpenfahrt vereinigen; wie sie Freude und Genuß teilen, so soll auch in der Stunde der Gefahr einer für den andern einstehen.
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