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HISTORISCHER ZEITUNGSARTIKEL:
Arbeiter-Zeitung

22.1.1949

Historisches Logo der Zeitung »Arbeiter-Zeitung«

Schleichhändler unter sich

Schleichhändler machen sich ihre Gesetze selber. Sie brauchen keine Handelskammern und keine Bewirtschaftungsvorschriften, sie brauchen aber auch keine Polizei und kein Gericht, wenn sie miteinander in Streit liegen. Auch der oftmals vorbestrafte 48jährige Franz Krjek machte sich selber den Richter.

Er versorgte die südlichen Bundesländer mit Schleichhandelswaren. Zu seinen ständigen Abnehmern gehörte der Kellner Franz Waldgruber in Kärnten. Waldgruber übernahm von Krjek Waren, verkaufte sie in seinem "Rayon" und verrechnete nachher mit dem "Engrossisten" Krjek.

Eines Tages hörte Krjek von seinem Freund Josef Wachtler, daß Waldgruber in Wien sei, aber noch am gleichen Abend wegfahren werde. Da Waldgruber bei Krjek Schulden hatte und sich schon längere Zeit nicht hatte blicken lassen, wurde Krjek böse. Er und Wachtler gingen zum Südbahnhof, dort durchsuchten die beiden jedes Abteil des Villacher Schnellzuges, bis sie Waldgruber fanden.

Krjek gab ihm vorerst einmal ein paar Ohrfeigen, dann stießen er und Wachtler den Mann auf den Bahnsteig, nahmen ihn in die Mitte und führten ihn ab. Das sahen zwei Polizisten, sie begnügten sich aber mit dem Zuschauen. Waldgruber wieder, der die beiden Polizisten hätte zu Hilfe rufen können, unterließ es, denn der Kodex der Schleichhändlergilde verlangt, daß Polizei und Gericht von ihren Amtshandlungen ausgeschlossen bleiben. Vor dem Bahnhof nahmen Krjek und Wachtler dem Waldgruber Geld und prallgefüllten Rucksack ab und ließen ihn stehen.

Waldgruber erstatte erst sechs Wochen später die Anzeige gegen seine Freunde, die nun Freitag wegen Raubes vor dem Schwurgerichtssenat Dr. Pawlowski standen. Nachdem der Senat die widersprechenden Aussagen der drei Beteiligten gehört hatte, sprach er Krjek und Wachtler von der Raubanklage frei. Krjek bekam wegen Schleichhandels anderthalb Jahre strengen Arrestes und Wachtler wegen Veruntreuung sechs Monate schweren Kerkers. Wegen Raubes wurden sie nicht verurteilt, weil der Senat dem Kronzeugen nicht glaubte.

Historischer Zeitungsartikel: Arbeiter-Zeitung, 22.1.1949

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