5.12.1925
erhalten die Amateurvereine. Sie sollen nicht nur von der Körperschaftssteuer erlöst werden, sondern man will ihnen auch die Polizeilizenzen herabsetzten, so daß sich die Tagesspesen für sie doch ein wenig erniedrigen. Die weitaus drückendste Last aber bleibt für sie die Lustbarkeitssteuer, und so lange diese in dem bisherigem Ausmaß weiterbesteht, kann von einer Erleichterung des Sportbetriebes für diese Vereine nicht mit Berechtigung gesprochen werden.
Daß auch bei einer gänzlichen Aufhebung der Lustbarkeitssteuer die Amateurvereine nicht auf Rosen gebettet wären, bedarf wohl keines Beweises. Das Lächerliche aber, das darin liegt, daß die reiche Gemeinde einem Schnorrer von seinen zehn Groschen drei wegnimmt und vielleicht noch zu diesem Zwecke einen eigenen Beamten entsendet, das sollte doch schon längst für die Gemeinde ein Anlaß gewesen sein, wenigstens die Einnahmen unter einem gewissen Betrage von der Steuer auszunehmen.
WIR GRATULIEREN! MENSCHEN SCHREIBEN GESCHICHTE.
Ein DER LICHTBLICK Projekt.