4.1.1936
Um den sich aus den Beurlaubungen der Schüler für Skikurse ergebenden pädagogischen Nachteilen zu begegnen, die aus der Unterrichtsversäumnis eines größeren Teiles der Schüler entstehen, hat das Unterrichtsministerium in einem soeben ergangenen Erlasse verfügt, daß an jeder Mittelschule, Lehrerbildungsanstalt und Handelsakademie, an denen Schülerskikurse veranstaltet werden, hiefür im Winter 1936 eine Woche gänzlich schulfrei zu halten ist.
Sollte die Ansetzung aller Skikurse einer Anstalt innerhalb einer Woche auf unüberwindliche Schwierigkeiten stoßen und müßten daher die beabsichtigten Skikurse nur für einzelne Klassen oder Klassengruppen zu verschiedenen Zeiten veranstaltet werden, so hat nur die betreffende Klasse (Klassengruppe) während der Woche des Skikurses schulfrei. Jede Anstaltsdirektion hat nach Ablauf aller Skikurse an die Landesschulbehörde einen Bericht zu erstatten, wie sich die Skiwoche für die körperliche Ausbildung der Schüler und Schülerinnen und hinsichtlich der Einwirkung auf den Schulunterricht ausgewirkt hat.
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