13.12.1945
Um dem infolge der Konversion gegenwärtig aufgetretenen Kleingeldmangel zu begegnen, wird das Staatsamt für Finanzen Teilscheine zu 50 Reichspfennig, 1 und 2 Reichsmark bis zum Gesamtbetrage von 14 Millionen Reichsmark in Verkehr setzen. Diese Teilscheine sind naturgemäß ebenso zu behandeln, wie die Banknoten, an deren Stelle sie im Verwechslungswege ausgegeben werden.
Sie verlieren daher mit Ablauf des 20. Dezembers 1945 ihre Zahlkraft und können dann nicht mehr gegen andere Zahlungsmittel umgetauscht, sondern nur zur Einzahlung auf Konten oder Sparbücher bei Kreditunternehmungen verwendet werden. Die durch diese Einzahlungen entstehenden Guthaben werden ebenso behandelt wie jene Guthaben, die durch Einlieferung entstehen. Um den für die größeren Abschnitte vorgesehenen Banknotenumtausch nicht durch Einlieferung auch dieser Teilscheine zu erschweren, wird für deren Einlieferung eine Sonder-Einreichungsfrist gewährt, die vom 23. bis 31. Dezember läuft.
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