19.12.1925
In der Slowakei ist bisher noch das sogenannte Srobargesetz in Kraft, wonach Wirte und andere Schankgewerbetreibende den einem Gast gewährten Kredit nur dann gerichtlich einklagen können, wenn der Kredit nicht mehr als 16 Kronen beträgt. Ein höherer Betrag ist nicht einklagbar. Das Gesetz bezweckte, die Gastwirte zu zwingen, einem Gast keinen größeren Kredit einzuräumen und daß auf diese Weise Ausgaben verhindert werden, die die Verhältnisse des Gastes übersteigen.
In der Praxis hat aber dieses Gesetz ungünstige Folgen für die Gastwirte gezeitigt, da das Gesetz vielfach mißbraucht wurde und die slowakischen Gastwirte nunmehr eine Anzahl Forderungen haben die sie nicht gerichtlich eintreiben können. Vor kurzem traf eine Deputation von 32 Gastwirten aus der Slowakei in Prag ein, um bei den zuständigen Behörden die Aufhebung dieses Gesetzes anzustreben.
WIR GRATULIEREN! MENSCHEN SCHREIBEN GESCHICHTE.
Ein DER LICHTBLICK Projekt.