11.1.1901
Vom Heiligen Synod wurde an sämmtliche Bischöfe der Befehl erlassen, im Falle des Ablebens des Grafen Leo Tolstoi in sämmtlichen orthodoxen Kirchen Rußlands das Lesen von Trauermessen zu verbieten.
Daran anknüpfend sei für den Schriftsteller auch das übliche christliche Begräbnis untersagt, wenigstens darf kein orthodoxer Geistlicher sich daran beteiligen. Motivirt wird dieser sonderbare Befehl damit, daß Leo Tolstoi sich in seinen Schriften gegen die Dogmen der griechisch-katholischen Kirche versündigt habe.
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