1.4.1924
... Hitler, Pöhner, Griebel und Dr. Weber wurden wegen Hochverrats zu je fünf Jahren Festung, je 200 Goldmark (eventuell 20 Tage Festung) und Tragung der Kosten verurteilt. Nach Verbüßung einer Strafzeit von sechs Monaten Festung wird diesen vier Verurteilten Bewährungsfrist für den Strafrest in Aussicht gestellt. Ludendorff wurde von der Anklage des Hochverrats freigesprochen unter Aufbürdung der abzutrennenden Kosten auf die Staatskasse.
Die Angeklagten Frick, Röhm, Brückner, Wagner und Pernet wurden wegen Beihilfe zu je einem Jahr drei Monaten Festung, 100 Goldmark Geldstrafe (eventuell 10 Tage Festungshaft), ferner zur Tragung der Kosten verurteilt. Diesen fünf Verurteilten wird für den Strafrest mit sofortiger Wirksamkeit Bewährungsfrist bis 1. April 1928 gewährt ...
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Dokumentation zur österr. Zeitgeschichte 1918 - 1928
(Christine Klusacek, Kurt Stimmer)
Jugend und Volk
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