16.5.2006
12.5.1921
Mit Rücksicht auf die durch das Ausbleiben der oberschlesischen Kohle notwendig gewordene Einschränkung im Zugsverkehr ist die Bundeseisenbahnverwaltung nicht in der Lage, irgendwelche Vorkehrungen zur Bewältigung eines gesteigerten Personenverkehrs zu den Pfingstfeiertagen zu treffen.
Es wird daher dringend ersucht, bis auf weiteres, insbesondere zu den Pfingstfeiertagen, alle nicht unbedingt notwendigen Reisen zu unterlassen, da die Beförderung von Reisenden nur nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Betriebsmittel stattfinden und eine Gewähr für die Beförderung nicht geboten werden kann.
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