21.3.2006
22.3.1921
Die oberösterreichische Landesregierung hat verfügt, daß die Bestimmungen über die Anforderung von Wohnungen und Geschäftsräumen auf sämtliche Gemeinden des Landes Oberösterreich Anwendung zu finden haben.
Hinsichtlich der Anwendung der Bestimmungen über Doppelwohnungen hat ganz Oberösterreich künftig als ein Wohngebiet zu gelten.
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