Keine Einberufung vor Ernteschluß.
Da in der Oeffentlichkeit vielfach die Ansicht vorherrscht, daß die Einberufung der demnächst zur neuerlichen Musterung gelangenden Geburtsjahrgänge 1897 bis 1866 zur Einrückung schon in Bälde zu gewärtigen sei, wird neuerlich darauf hingewiesen, daß die vorerwähnte Musterung bezweckt, die Kontinuität der Beistellung periodischer Ersätze für die Armee im Felde schon dermalen auch für spätere Termine zu sichern, und daß eine Einberufung der hiebei geeignet Befundenen nicht vor Abschluß der hauptsächlichsten Ernteperiode zu gewärtigen sein dürfte.
Historischer Zeitungsartikel: Die Neue Zeitung, 9.5.1916