7.12.2005
27.11.1920
Vom Bundesministerium für Volksernährung wird verlautbart:
Infolge der andauernd unbefriedigenden Lage der inländischen Obstversorgung wurde die Ausfuhr von Frischobst nach dem Auslande mit 21. November vollständig eingestellt. Ausnahmen von dieser Sperre sind bis auf weiteres nur für den kleinen Grenzverkehr nach Maßgabe der lokalen Verhältnisse zulässig.
Gleichzeitig wurden sämtliche Landesregierungen neuerdings angewiesen, für die Sicherstellung des Bedarfes der Bevölkerung an Wirtschaftsobst werktätig Sorge zu tragen und wucherische Machenschaften mit allem Nachdrucke zu bekämpfen.
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