15.2.2006
11.2.1956
Das neue Kraftfahrgesetz verpflichtet jeden Kraftfahrer, stets Verbandzeug mit sich zu führen, das für die Erste Hilfe geeignet und vor Verunreinigung geschützt sein muß. Aus diesem Anlaß bringen einige Firmen Verbandkassetten, Autoapotheken und ähnliche Erzeugnisse auf den Markt, die mit dem Zeichen des Roten Kreuzes versehen sind.
Die Österreichische Gesellschaft vom Roten Kreuz macht nachdrücklich darauf aufmerksam, daß zum Führen des Roten Kreuzes nur die Österreichische Gesellschaft vom Roten Kreuz und deren Dienststellen berechtigt sind.
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Ein DER LICHTBLICK Projekt.