30.11.2005
25.11.1920
Die Finanzbezirksdirektion Wien verlautbart unter Berufung auf § 13 der Raucherkartenverordnung:
Vom 1. Dezember d. J. angefangen - in Orten, in denen die Tabakabgabe in ein- oder mehrwöchigen Zwischenräumen erfolgt, vom 6. Dezember 1920 an - wird das Wochenausmaß der neben der Stammkundeneinheit auszugebenden Zubuße um zwei Zigaretten, das heißt in Wien auf neun und in den anderen Orten auf sechs Zigaretten, erhöht.
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