26.10.2005
20.10.1915
Der Mangel an Fettstoffen wie an Futtermitteln hat die Regierung veranlaßt, auf ein sonst als wertlosen Abfall betrachtetes Material: die Traubenkerne, zu greifen und diese zu beschlagnahmen, um sie der Verarbeitung auf Oel und Oelkuchen (Futtermittel) zuzuführen.
Die Traubenkerne lassen sich auf einfache Art (durch Absieben) aus den Trestern gewinnen; die Besitzer der Trester wurden verpflichtet, diese Absonderung vorzunehmen, die gewonnenen Traubenkerne sorgfältig zu trocknen und geeignet aufzubewahren, bis die Uebernahme erfolgt.
Zur Uebernahme ist die auf Veranlassung des Handelsministeriums gegründete und unter Mitwirkung von Vertretern der Regierung arbeitende Oesterreichische Oel- und Fettzentrale-Aktiengesellschaft (Wien, 1. Bezirk, Stubenring Nr 8/10) bestimmt und verpflichtet. Der Uebernahmspreis beträgt 20 Kronen per 100 Kilogramm für gut getrocknete, schimmelfreie Traubenkerne, die nicht mehr als 5 Prozent Beimengen (Hülsen, Kämme etc.) enthalten.
Die Mengen der gewonnenen Traubenkerne müssen von deren Besitzern bis spätestens 30. November d. Js. den zuständigen Gemeindevorstehungen angemeldet werden; um jedoch die Verwendung von Trestern zur Branntweinerzeugung nicht zu behindern, wurde, da die Gewinnung der Kerne aus diesen Trestern erst nach erfolgter Branntweinerzeugung vor sich gehen wird, für die Anmeldung der hiebei zu gewinnenden Traubenkernmengen ein späterer Endtermin, nämlich der 15. März 1916, festgesetzt.
Zur Durchführung der Aktion wird die Mitwirkung der Gemeinden in Anspruch genommen, indem diese die Anmeldungen an die Oel- und Fettzentrale weitergeben und auch bei der Uebernahme des Materials intervenieren werden. Die in entsprechender Qualität befundenen und übernommenen Mengen werden innerhalb 14 Tagen von der Oel- und Fettzentrale direkt an die Besitzer bezahlt werden.
Die Oel- und Fettzentrale wird die Verpressung, bzw. die Extraktion der von ihr übernommenen Traubenkerne an die in Betracht kommenden Fabriken auf Grund bester Anbote vergeben und die erhaltenen Traubenkernkuchen und die Extraktionsmehle an die Futtermittelzentrale, Wien, 1. Bezirk, Trattnerhof Nr. 1, abliefern.
Es ist zu hoffen, daß in den zunächst in Betracht gezogenen Ländern, das ist Niederösterreich, Steiermark, Böhmen und Mähren, recht ansehnliche Mengen von Traubenkernen aufgebracht werden, und es ergeht der Appell an alle, welche mit Wort und Tat zum vollen Gelingen der Aktion beitragen können, dies im Interesse der Allgemeinheit zu tun.
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