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416 Gratulationsartikel gefunden

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Beitrag 363 von 416

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ARTIKEL:
  • Publikation: Vöcklabrucker Rundschau, 25.1.2005
  • Vornamen: Lini und Georg
  • Familienname: Holzinger
  • Wohnort: Pfaffing
  • Jubiläum: Eiserne Hochzeit
  • Hochzeitsdatum: 14.1.1940
  • Der historische Zeitungsartikel zu diesem Gratulationsartikel. LESEN SIE NACH!

Logo der Zeitung »Vöcklabrucker Rundschau«

25.1.2005

Vöcklabrucker Rundschau

Lini und Georg Holzinger, Eiserne Hochzeit

Das ganze Geheimnis ist die große Liebe Eine "Eiserne Hochzeit" wird sehr selten gefeiert. Immerhin sind dafür nicht weniger als 65 Ehejahre notwendig. Georg und Lini Holzinger aus Pfaffing zählen zu den glücklichen Menschen, die das erreicht haben. "Unser Geheimrezept darf man verraten. Es ist ganz einfach die große Liebe", meint das Paar. Als Ältester von drei Brüdern, Georg wurde 1915 geboren, lernt er schnell, was harte Arbeit bedeutet. Nach seiner Schulzeit muss er das schützende Nest verlassen und sich eine eigene Existenz aufbauen. Eine schwere Aufgabe zu einer Zeit, wo es wenig Arbeit gibt. Beim "Meinleitner" wird er aber fündig. Nicht nur was die Arbeit betrifft. Die gefällt ihm zwar, doch noch mehr gefällt ihm das bildhübsche Mädchen Lini Schneider. Und auch Lini ist dem strammen Schurl nicht abgeneigt. Lini, 1919 in Schmidham geboren, kommt mit 13 Jahren, als sogenannte "Kindsdirn", zum Hötzinger Schuster nach Nindorf. Später wird sie Magd beim Huber in Walkering. In Wilding, wo sie beim "Schmidlauer" ihre nächste Stelle als Magd antritt, lernt sie dann auch ihren Schurl kennen. Es ist die große Liebe und so wird am 14. Jänner 1940, also während des zweiten Weltkrieges, geheiratet. Georg hat dafür Sonderurlaub bekommen. Nach fünf glücklichen Tagen muss er jedoch wieder zurück zur Front. Doch diese Tage bleiben nicht ungenützt. Neun Monate später kommt Tocher Anni zur Welt. Zwei Wochen nach der Geburt, während eines Heimaturlaubes, kann der glückliche Vater seine Tochter erstmals in die Arme nehmen. Wegen des Norwegen-Feldzuges, an dem Georg Holzinger teilnehmen muss, dauert es zwei Jahre, bis er Lini und Tochter Anni wieder sehen kann. Knapp fünf Jahre später folgt dann Traudi, die zweite Tochter. Damit ist die Familienplanung abgeschlossen. Nach dem Krieg findet Georg Holzinger bei der Straßenmeisterei in Vöcklamarkt eine dauerhafte Anstellung. 1954 beginnen er und seine Frau mit dem Bau ihres Hauses auf der sogenannten "Mesnerleitn" in der Gemeinde Pfaffing. Dort wohnen sie auch jetzt noch. Ein glückliches und rüstiges Paar, das mindestens so beliebt wie alt ist.
Gratulationsbild von Lini und Georg Holzinger
Foto: © Privat
Gratulationsartikel: Vöcklabrucker Rundschau, 25.1.2005

Historisches Logo der Zeitung »Neue Warte am Inn«

17.1.1940

Neue Warte am Inn

Verkürzung der Arbeitszeit möglich.

Am 12. Dezember hat der Reichsarbeitsminister eine Verordnung (RGBl. 247) erlassen, die außergewöhnlich praktische Bedeutung auch für weibliche verheiratete Arbeitskräfte und arbeitende Mütter hat. Sie befaßt sich mit den Möglichkeiten der Arbeitszeitverkürzung unter anderem zur Sicherung von Einkäufen; Besorgung von Bezugsscheinen und Bedienung des Haushaltes.

Das Gewerbeaufsichtsamt kann Verkürzungen der Arbeitszeit auf Grund des § 4, Abs. 2 und der Verordnung vom 1. September 1939 und der Nr. 6 der Anordnung vom 11. September 1939 für einzelne Betriebe oder Betriebsteile anordnen, wenn dies der Arbeitsschutz dringend erfordert. Gegebenenfalls kann zu diesem Zweck auch § 120 der Gewerbeordnung herangezogen werden. Eine Begrenzung der Arbeitszeit kann außerdem für einzelne Arten von Betrieben oder Beschäftigungen auf Grund des § 9, Abs. 2 der Arbeitszeitordnung und des § 20, Abs. 1, des Jugendschutzgesetzes angeordnet werden.

Die nach diesen Vorschriften zustehende Befugnis obliegt dem Gewerbeaufsichtsamt; für Fälle, die sich über dessen Bezirk hinaus erstrecken, der höheren Verwaltungsbehörde. Die Anordnungen über Arbeitszeitbeschränkungen können auf Antrag oder von Amts wegen getroffen werden. Den Beauftragten des Leiters der Deutschen Arbeitsfront und gegebenenfalls des Jugendführers des Deutschen Reiches, sowie den beteiligten Wirtschaftsverbänden ist, soweit die Anordnung für einzelne Arten von Betrieben und oder Beschäftigungen gelten soll, Gelegenheit zur Aeußerung zu geben.

Verkürzte Arbeitszeiten kommen nicht nur bei ungünstigen Arbeitbedingungen an der Arbeitsstätte, sondern auch dann in Betracht, wenn die Gefolgschaftsmitglieder außerhalb des Betriebes durch die Länge der An- und Abmarschwege, durch Einschränkungen der Verkehrsmittel, durch Verdunkelungsmaßnahmen, durch erschwerte Einkaufsmöglichkeiten usw. außergewöhnlich stark beansprucht werden.

Verkürzte Arbeitszeiten an einzelnen Werktagen können ferner angeordnet werden, um verheirateten Frauen, insbesondere Frauen mit Kindern die Versorgung ihres Haushaltes zu erleichtern. Den Frauen muß auf alle Fälle genügend Zeit zur Beschaffung von Bezugsscheinen und zu einem geordneten Einkauf zur Verfügung stehen. Empfehlenswert ist zum Beispiel eine Regelung, die für verheiratete Frauen in jeder zweiten Woche einen freien Werktag (sogenannten Waschtag) oder ähnliche Freizeiten vorsieht.

Historischer Zeitungsartikel: Neue Warte am Inn, 17.1.1940

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