2.8.2005
13.7.1915
Der Gemischtwarenhändler Johann Harislep war wegen Betruges angeklagt worden, weil er für einen Viertellaib Ankerbrot, welches nur 17.5 Dekagramm wog, drei Brotmarken nahm, während man für drei solche Marken 21 Dekagramm Brot erhalten soll. Der Angeklagte erklärte sich nichtschuldig. Er habe ein Viertel-Brot heruntergeschnitten und dafür die gewöhnlichen drei Marken genommen. Dafür, daß der Laib weniger wog, könne er nicht.
Da das Marktamt selbst angab, daß alle Brotarten sehr ungleich gebacken sind, beim Teilen man nicht ganz genau vorgehen könne, sprach der Bezirksrichter Dr. Ehrenzweig (Döbling), vor welchem heute die Verhandlung stattfand, Johann Harislep frei. In den Gründen wurde ausgeführt, daß die Brotmarke kein Wertgegenstand sei. Durch eine Mehreinziehung von Brotmarken erleidet deren Besitzer keinen materiellen Schaden. Es kann daher über solche Vorkommnisse nicht das Straf- oder Zivilgericht, sondern nur die Verwaltungsbehörde aburteilen.
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