2.8.2005
20.7.1920
Anläßlich der Hauptsammelzeit für Pilze (Schwämme) werden die Verbraucher darauf aufmerksam gemacht, Schwämme nur auf Märkten und in Markthallen zu kaufen, wo sie vom Marktamt auf ihre Genußfähigkeit geprüft werden. Vor dem Kaufe von Schwämmen bei Hausierern, Waldgehern und unbefugten Straßenhändlern wird eindringlich gewarnt. Selbstgesammelte Schwämme wollen vor dem Gebrauche bei der Marktamtsabteilung des Wohnbezirkes zur kostenlosen Untersuchung vorgelegt werden.
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