22.3.2006
25.3.1921
In den angesehensten und größten Touristenvereinen Oesterreichs macht sich eine sehr erfreuliche Bewegung geltend, die in der Sektion "Austria" des Deutschen und Oesterreichischen Alpenvereines bereits einen schönen, wenn auch noch keinen vollen Erfolg gezeitigt hat. Der Arierparagraph hat dort zwar noch nicht die nötige Mehrheit für seine Einführung erhalten, aber der neugewählte Ausschuß besteht bereits aus deutschen und arischen Alpinisten, und die dortige Abstimmung über den Arierparagraphen hat wenigstens gezeigt, wie die überwältigende Mehrheit der Mitglieder gesinnt ist.
Nun macht auch der Oesterreichische Touristenklub mit dem Arierparagraphen Ernst. Er hat für Freitag, den 29. d., um halb 8 Uhr abends, in die Volkshalle des Neuen Rathauses eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen, auf deren Tagesordnung der Antrag des Verwaltungsausschusses auf Aenderung der Satzungen steht.
Dieser Antrag lautet: "Dem bestehenden § 4 wird als erster Absatz beigefügt: "Mitglieder der Zentrale des Oesterreichischen Touristenklubs können nur Personen arischer Abkunft werden". Dem bestehenden § 41 wird als dritter Absatz beigefügt: "Ein Antrag auf Abänderung des § 4, Absatz 1, kann nur gestellt werden, wenn derselbe von mindestens einem Zehntel der Mitglieder der Zentrale unterstützt wird, und ist nach § 42 zu behandeln."
Der Eintritt zu dieser Versammlung ist natürlich auch nur gegen Vorweisung der Mitgliedskarte für 1921 gestattet. Der Antrag bedarf zu seiner Annahme einer Zweidrittelmajorität.
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