4.1.2006
6.1.1926
In den nächsten Wochen werden in den Gewerbebetrieben die Maße und Gewichte einer polizeilichen Revision unterzogen werden.
Die Direktion des Marktamtes teilt dazu mit, daß alle Längenmaße, Hohlmaße für trockene Gegenstände, metallene Flüssigkeitsmaße und Transportgefäße für Milch, Brennholzmaße, dann alle eichpflichtigen Weinfässer, die den Eichstempel des Jahres 1922 oder eines früheren Jahres tragen, alle Gewichte und Waagen, hölzerne Flüssigkeitsmaße, Milchgefäße mit Maßstab, Maischbottiche und Biertransportfässer, die als Nachweis der ersten Eichung oder letzten Nacheichung den Eichstempel des Jahres 1923 oder eines früheren Jahres tragen, sofort nachzueichen sind.
Meßapparate für Petroleum und für andere Flüssigkeiten, die stark verflüchtigen, sind je nach ihrer Konstruktionsart vor Ablauf von je drei oder fünf Jahren nacheichpflichtig.
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