16.11.2005
3.11.1915
Von amtlicher Stelle wird uns mitgeteilt:
die Versendung von Postkarten, die Abbildungen von Städten, Stadtteilen, Ortschaften, Landschaften, militärisch wichtigen Objekten, verkehrs- und volkswirtschaftlichen Anlagen, besonders hervorragenden Baulichkeiten und Denkmälern der Monarchie enthalten, nach dem Auslande ist verboten.
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Ein DER LICHTBLICK Projekt.