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2689 Gratulationsartikel gefunden

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Beitrag 15 von 2689

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Gratulationsbild von Franz Zopf
Foto: © Rundschau
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ARTIKEL:
  • Publikation: Vöcklabrucker Rundschau, 26.4.2005
  • Vorname: Franz
  • Familienname: Zopf
  • Wohnort: Frankenmarkt
  • Jubiläum: 80. Geburtstag
  • Geburtsdatum: 25.4.1925
  • Der historische Zeitungsartikel zu diesem Gratulationsartikel. LESEN SIE NACH!

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26.4.2005

Vöcklabrucker Rundschau

Franz Zopf, 80. Geburtstag

Es vollendete am 25.4.2005 Franz Zopf das 80. Lebensjahr.
Gratulationsartikel: Vöcklabrucker Rundschau, 26.4.2005

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25.4.1925

Reichspost

Der Witwenabbau.

Von einem Pensionisten.

Außergewöhnliche Verhältnisse rechtfertigen außerordentliche Maßnahmen. In diesem Sinne ist der mit Einstimmigkeit von allen Parteien gestellte Nationalratsbeschluß vom 3. d. als soziale, moralische und Ersparnismaßnahme zu begrüßen. In ihm wird die Regierung aufgefordert, sich eingehend mit der Frage der Erlassung einer gesetzlichen Bestimmung und mit der Auswirkung einer solchen zu befassen, nach welcher den Witwen nach Kriegern oder Bundesangestellten, die sich innerhalb zweier Jahre mit einem Bundesangestellten oder Kriegsbeschädigten wiederverehelichen, unter der Voraussetzung, daß der Gatte im Zeitpunkte der Eheschließung ein jährliches Einkommen unter 5000 Schilling bezieht, der Fortbezug eines Teiles der Witwenpension für die Dauer der Ehe gebührt, wenn sie nicht die ihr auf Grund bestehender gesetzlicher Bestimmungen zustehende Abfertigung vorzieht.

Weiteres wird die Bundesregierung aufgefordert, eine derartige Vorlage vorzubereiten. Viele tausend Kriegerwitwen mit kärglichen Pensionen belasten den Staatshaushalt mit Millionenbeträgen. Der freiwillige Witwenabbau durch Heirat oder Abfertigung ist hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Die wirtschaftlichen Verhältnisse ließen die Witwen nur schwer auf die bescheidene, aber immerhin sichere Lebensrente der Pension verzichten. Dagegen haben sich in der Not der Zeit innerhalb dieser Pensionistenkreise vielfach gemeinsame Haushalte oder verschleierte Verhältnisse mit den Begleiterscheinungen des schlechten Beispiels, des Niedergangs der Moral und der Erschütterung des Familienlebens entwickelt.

Diese vom Standpunkte der Sittlichkeit und des Staatsgedankens betrüblichen Erscheinungen nach Möglichkeit eindämmen zu wollen, bedeutet einen wirklichen Schritt auf dem Wege, zur seelischen Gesundung. Die moralischen und sozialen Erfolge dieses Witwenabbaues, Stärkung des Ehegedankens und des Familienlebens, Legitimierung unehelicher Nachkommenschaft, erzieherische Vorteile für Halbwaisen, erleichterte Wirtschaftsführung, kleine Linderung der Wohnungsnot u. dgl. - sind so einleuchtend, daß eine weitere Erörterung unterbleiben kann. Und schließlich wird im Gegensatz zu anderen Abbaumaßnahmen niemand gezwungen.

Diese moralische Sanierung ist nicht nur kostenlos, sondern verpflichtet sogar eine Entlastung der Staatsausgaben. Denn gegenwärtig baut sich durch Heirat so gut wie gar keine Witwe freiwillig ab. Aber so manche einsame Frau wird gerne auf einen kleinen Bruchteil ihrer Ruhegenüsse verzichten, wenn sie dadurch in geregelte Verhältnisse gelangen kann. Diese Kürzung ihrer Bezüge gleicht sich schon durch die Gemeinsamkeit des Wohnungsaufwand und durch die erleichterte Lebensführung aus. Zahlreiche Fraueninserate verraten den Wunsch nach Befreiung aus erdrückender Einsamkeit. Ebenso stark ist auch die männliche Nachfrage nach einer Gattin mit eingerichteter Wohnung und einem sicheren Haushaltungszuschuß.

Bezeichnend hiefür ist es, daß die mit Pension abgebauten Beamtinnen sehr begehrt waren. Wenn von rund 35.000 Kriegerwitwen bei vorsichtigster Schätzung nur ungefähr 1000 von dieser geplanten Abbaubegünstigung Gebrauch machen, so ergibt schon dieser freiwillige Teilabbau für den Pensionsetat ansehnliche Ersparnisse, die sich im Laufe der Jahre zu vielen Millionen auswirken. Die Durchführung dieser Fürsorgemaßnahme erfordert so gut wie gar keine Verwaltungskosten, denn die Neubemessung der Versorgungsgebühren wird sich in wenigen Monaten abwickeln.

Der Nationalratsantrag sieht in seiner Entschließung nur Ehebegünstigungen zwischen Witwen nach Kriegern und Bundesangestellten mit Kriegsbeschädigten oder Bundesangestellten vor. Warum soll diese Seelensanierung und eine erfreuliche Entlastung der drückenden Personalkosten nur halb durchgeführt werden? Warum sollen andere Angestellte oder Arbeiter mit einem untervalorisierten Einkommen von dieser Begünstigung ausgeschlossen bleiben? Die Kriegerwitwen als Kriegsleiden haben doch vor allem ein Anrecht auf eine mögliche Verbesserung ihrer Lage nach freier Wahl. Fiskalische Bedenken sollten daher in diesem Falle ganz überwunden werden.

Historischer Zeitungsartikel: Reichspost, 25.4.1925

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